01.07.2024
Derzeit ist die Umsetzung der Verbandsklagen Richtlinie (VRUN) in parlamentarischer Verhandlung. ÖVP, Grüne und FPÖ haben im Justizausschuss die Regierungsvorlage beschlossen,
Die NEOS haben nicht zugestimmt, weil sie Prozessfinanzierer stärker regulieren wollen. Das ist originell, dass die NEOS hier nicht den freien Markt verteidigen, sondern für eine Regulierung eintreten, die Prozessfinanzierung verhindern würde. Das dann wohl im Interesse der Konzerne, die sonst geklagt werden könnten.
Die SPÖ stimmte auch nicht zu mit dem Argument, dass man Sorge hätte, dass auch “kommerzielle” Firmen der AK als qualifizierte Einrichtungen Konkurrenz machen könnten.
Die “Babler-Mitmach-SPÖ” redet davon, viele Initiativen im Sinn der Menschen in diesem Land starten zu wollen. Die alte “Funktionärs-SPÖ” dagegen will im Nationalrat verhindern, dass NGOs auch mit Hilfe von Prozessfinanzierern mit Verbandsklagen am Schutz der Verbraucher beteiligen. Das soll der AK und deren Vorfeldorganisation VKI vorbehalten bleiben.
Und wie agieren AK und VKI etwa im Kampf mit den Energiekonzernen? Sie schließen billige Vergleiche ab, die keinesweg die Durchsetzung aller Rechte für die Kunden darstellen, sondern wo nur billige Rückzahlungen versprochen werden, die hohen Preise aber bleiben.
Die SPÖ spricht - ganz Wahlkampf - mit “gespaltener Zunge”.
Admin - 05:34 @ Verbraucherschutz, Sammelklage, Politik | Kommentar hinzufügen